Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma Weldcom GmbH & Co. KG (Stand 5/2019)
1. Geltungsbereich:
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und für sämtliche Geschäfte mit dem Besteller. Dieser erklärt sich bei Auftragserteilung mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Angebot/Angebotsunterlagen:
Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
An unseren Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wie erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
3. Preise und Zahlung:
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten von Verpackung und Transport werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die auf der Rechnung abgedruckten Kontoverbindungen zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung:
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Wir sind dazu berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Besteller abzutreten.
5. Lieferzeit:
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die vorherige Abklärung aller technischen Fragen voraus. Sie setzt ebenfalls die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
Geraten wir in Lieferverzug, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Gefahrübergang:
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Verlassen des Werks auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
7. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen. Wir sind berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller stets im Namen und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der gelieferten Ware an der verarbeiteten bzw. umgebildeten Sache fort. In diesem Fall erwerben wir das Miteigentum an der neu verarbeiteten bzw. umgebildeten Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der gelieferten Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
8. Gewährleistung, Regress:
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser den Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware, sofern gesetzlich nicht zwingend längere Fristen gelten. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf unserer Pflichtverletzung beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns in diesem Fall stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Etwaige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.
9. Rechtswahl:
Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Erfüllungsort und nicht ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch nach unserer Wahl auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
11. Sonstiges:
Sämtliche Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller sind schriftlich zu fassen. Für die Einhaltung des Schriftlichkeitsgebots genügt auch eine Übermittlung per E-Mail.
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